Animal Rights
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Hinweise
Association Animal Rights - Tierschutz
8 rue de la 1ère Armée, 67630 Lauterbourg
association.animal.rights@gmail.com
Vereinsgesetz 1901 – registriert in der Präfektur unter der Folionummer 95 vom 24.07.2018
Siret : 842 009 094 00017
Vorsitzende Romy Schall
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. PFLICHTEN DES VEREINS ANIMAL RIGHTS
Hier ist unsere Liste der Pflichten als Verein :
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Der Schutz Ihrer Daten und die Durchsetzung Ihrer Rechte bezüglich dieser übermittelten Daten.
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Ihnen alle notwendigen Informationen über unsere Tiere im Rahmen eines Adoptionsantrags zur Verfügung zu stellen.
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Die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften (Ihnen werden Dokumente mit weiteren Einzelheiten zugesandt).
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Die Überprüfung der Qualität der Unterbringung unserer Pensionäre in Pflegefamilien.
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Die notwendige Pflege unserer Bewohner (eine detaillierte Liste erhalten Sie weiter unten).
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Recht, Adoptionsanträge abzulehnen und/oder anzunehmen
1.1. VERPFLICHTUNGEN IN BEZUG AUF DIE PFLEGE
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Tierärztliche Untersuchung und Gesundheitskontrolle (eine Liste der zugelassenen Tierärzte wird Ihnen in den Adoptionsunterlagen zugeschickt).
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Der Mikrochip (ICAD) und die Registrierung bei Tasso in Deutschland
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Die Primo-Impfung (Gutschein für eine ermäßigte Auffrischungsimpfung, wenn diese bei den Tierärzten des Vereins durchgeführt wird).
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Interne und externe Entwurmung
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Das Gesundheitsbuch
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Die Sterilisation/Kastration bei den Tierärzten des Vereins
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Futter/Streu während des Aufenthalts im Verein
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Die Zusendung der notwendigen Dokumente mit allen detaillierten Bedingungen.
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Vernichtung des Kautionsschecks, insofern alle Bedingungen eingetragen sind (siehe unten).
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Aushändigung der Identifikationskarte nach einer 12-monatigen Probezeit (während dieser Zeit bleibt der Verein der rechtmäßige Besitzer des Tieres).
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2. PFLICHTEN DER ANNEHMENDEN
Hier ist eine Liste Ihrer Pflichten als Adoptiveltern :
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Verpflichtung zur Kastration/Sterilisation vor dem Alter von 6 Monaten (falls dies nicht im Vorfeld von der Organisation durchgeführt wird und Sie vorher adoptieren möchten). Sie werden um einen Nachweis gebeten, der den Namen des Tieres und seine Identifikationsnummer enthält, und zwar innerhalb von 15 Tagen nach der Operation
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Verbot, das Tier vor der Kastration/Sterilisation ins Freie zu lassen
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Einen Scheck für die Kaution (nicht einlösbar) für die Kastration/Sterilisation ausstellen; dieser Kautionsscheck wird vernichtet, sobald der Nachweis über die Operation übermittelt wurde (andernfalls und bei Nichteinhaltung der Klausel wird der Scheck eingelöst und das Tier wieder eingezogen)
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Es ist verboten, das Tier zu verkaufen oder an andere weiterzugeben. Das Tier geht immer an den Verein zurück
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Für die Reservierungskosten ist eine Anzahlung zu leisten (ein Dokument wird Ihnen zugesandt)
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Es wird eine Adoptionsgebühr erhoben, die alle Pflegemaßnahmen für unsere Bewohner berücksichtigt
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Die Rücksendung der angeforderten Dokumente