Animal Rights
Gesundheitsverordnung
Rechtliche Hinweise
Association Animal Rights - Tierschutz
8 rue de la 1ère Armée, 67630 Lauterbourg
association.animal.rights@gmail.com
Vereinsgesetz 1901 – registriert in der Präfektur unter der Folionummer 95 vom 24.07.2018
Siret : 842 009 094 00017
Vorsitzende Romy Schall
Gesundheitsverordnung
Verfasst im Rahmen der Aufgaben einer Tierschutzorganisation ohne Tierheim, die in Artikel L214-6-5 des Code rural et de la pêche maritime definiert ist, mit einem Gesundheitstierarzt gemäß den Bestimmungen des Arrêté du 03 avril 2014 fixant les règles sanitaires et de protection animale auxquelles doivent satisfaire les activités liées aux animaux de compagnie d'espèces domestiques.
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Clinique Vétérinaire D'Outre Forêt SELARL: 10261
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1 - AKTIVITÄTEN VON DER VEREIN
1.1- Aufgaben des Vereins
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Die Aufgaben des Vereins sind :
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Betreuung von ausgesetzten Katzen und Hunden
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Vermittlung von Katzen und Hunden zur Adoption
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Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Identifizierung und Sterilisation
1.2- Modalitäten für die Unterbringung von Tieren in Pflegefamilien
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Der Verein verpflichtet sich, nur Tiere aufzunehmen und in Pflegefamilien zu vermitteln, die entweder nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 8 Tagen aus dem Tierheim kommen, von ihren Besitzern ausgesetzt wurden oder aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beschlagnahmt wurden.
Der Verein muss die Gastfamilien über die notwendige Pflege und die Einrichtungen informieren, die für jedes vermittelte Tier gemäß den Gesundheits- und Einrichtungsstandards erforderlich sind. Wenn es möglich ist, wird vor jeder Vermittlung ein Vorbesuch bei der Gastfamilie organisiert, um deren Eignung und Aufnahmefähigkeit zu überprüfen. Wenn dies vor der Vermittlung nicht möglich ist, wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Video- oder Kontrollbesuch durchgeführt.
Jeder Gastfamilie wird bei der Unterbringung des Tieres ein Leitfaden/Gesundheitsprotokoll ausgehändigt, in dem Folgendes steht
präzisieren :
- Sensibilisierung für Gesundheitsrisiken, die sich auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken können. Die Gesundheit der anderen Tiere im Haushalt muss ebenfalls geschützt werden.
- Die Modalitäten der Aufnahme und Quarantäne
- Die einzuhaltenden Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsregeln
- Verfahren zur Haltung und Pflege des Tieres.
Alle Änderungen an den Gesundheitsvorschriften des Vereins müssen den Gastfamilien so schnell wie möglich mitgeteilt und in den Gesundheitsführer/das Protokoll aufgenommen werden.
2 - GESUNDHEITSPROTOKOLL UND HYGIENEREGELN, DIE VON DEN MITGLIEDERN DER ORGANISATION (PERSONAL/FREIWILLIGE) EINGEHALTEN WERDEN MÜSSEN
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Alle Mittel und Verfahren werden entsprechend der Bewertung der Gesundheitsrisiken und der vorhandenen Mittel anzupassen sein.
2.1- Mitglieder vom Verein
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Alle freiwilligen Helfer des Vereins, die mit Tieren in Kontakt kommen, müssen ein hohes Maß an körperlicher Sauberkeit beachten, eine für die Ausübung ihrer Aufgaben geeignete Kleidung tragen und sich an die Gesundheitsverfahren halten, um die Sicherheit von Menschen und Tieren vor möglichen Kreuzkontaminationen zu gewährleisten.
Die Mitglieder des Vereins müssen in der Lage sein, sich regelmäßig die Hände zu waschen und die mit antiseptischem Gel desinfizieren. Bei der Reinigung sollten immer Einmalhandschuhe getragen und so oft wie nötig gewechselt werden.
2.2- Transportmittel und Materialien für die Anhaltung oder Fang
Fahrzeug :
Jedes Fahrzeug, das zum Transport von Tieren verwendet wird, muss nach jedem Einsatz (Fahrten vom/zum Ort, an dem das Tier gefangen oder gehalten wird, zur Tierklinik oder zur Pflegefamilie) gereinigt und desinfiziert werden.
Die systematische Reinigung bezieht sich auf Flächen und Ausrüstungsgegenstände, die mit den Tieren in Berührung kommen (Käfig oder Transportbox, Decken, Betteinlagen usw.).
Der Verein muss sich auch vom guten Allgemeinzustand des Fahrzeugs überzeugen, um die Sicherheit und den Komfort der Tiere zu gewährleisten (Be- und Entlüftung, sichere Verschlüsse, Heizung usw.). Im Falle einer möglichen Nichtkonformität darf das Fahrzeug nicht genutzt werden, bis diese behoben ist.
Desinfektionsmittel werden durch organische Stoffe (Stuhl, Urin, Erde usw.) inaktiviert. Um eine wirksame Desinfektion zu erreichen, ist eine vorherige Reinigung zwingend erforderlich.
Gesundheitsprotokoll
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Reinigungsphase
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Desinfektionsphase
Verwendetes Produkt
1. Reinigungsmittel
2. Desinfektionsmittel
Materialien zum Festhalten oder Einfangen :
Die Sicherheit der Tiere und der Mitglieder des Vereins muss an erster Stelle stehen. Alle Materialien, die bei der Betreuung der Tiere verwendet werden (Transportkäfige, Fangkäfige, Stangen usw.), werden nach ihrer Verwendung mit demselben Protokoll versehen.
Transport- und Fangkäfige werden desinfiziert, nachdem sie mit einem Schrubber mit Reinigungsmitteln abgebürstet wurden. Stangen, Lassos, Netze usw. werden mithilfe von Sprühgeräten gereinigt und anschließend desinfiziert. Anschließend wird das gesamte Fangmaterial mit Wasser abgespült.
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Der Verein muss eine systematische Selbstkontrolle des Materials durchführen, um sicherzustellen, dass es ordnungsgemäß funktioniert und nicht gefährlich ist (Verletzungsgefahr). Im Falle einer Nichtkonformität darf dieses Material nicht verwendet werden und der Verein muss es reparieren oder austauschen.
Der Einsatz von Desinfektionsmitteln muss den Risiken (Viren, Bakterien) angepasst sein und die Entsorgung der Rückstände und des Spülwassers muss so erfolgen, dass eine Umweltverschmutzung vermieden wird.
Es muss eine Abwasserentsorgung vorgesehen werden.
Gesundheitsprotokoll
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Reinigungsphase
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Desinfektionsphase
Verwendetes Produkt
1. Reinigungsmittel
2. Desinfektionsmittel
2.3- Dauer der Isolations- oder Quarantäneperiode
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Jedes von der Vereinigung aufgenommene Tier, das gemäß den in Artikel
I.2 der genannten Verordnung, muss einer tierärztlichen Untersuchung unterzogen werden, um den gesundheitlichen Zustand des Tieres festzustellen.
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Sie können sich je nach Zustand des Kindes auf die Aufnahme vorbereiten.
Gesund aussehende Tiere sollten für 10 Tage unter Quarantäne gestellt werden.
Kranke/verletzte oder ansteckungsverdächtige Tiere werden bis zur Entscheidung des Tierarztes isoliert, da nur er davon ausgehen kann, dass ein Tier kein Ansteckungsrisiko mehr darstellt.
Um Gesundheitsrisiken zu minimieren und für den Fall, dass Pflegefamilien nicht die Kapazität haben, einen exklusiven Bereich für die Quarantäne oder gesundheitliche Isolation zu widmen, können Vereine mithilfe von "Schleusen"-Pflegefamilien arbeiten. Diese Pflegefamilien sind ausschließlich für die Aufnahme von Tieren für die Dauer ihrer Quarantäne- oder Isolationszeit bestimmt. Diese festgelegte Aufnahmezeit ist vorteilhaft für Personen, die nicht die Kapazität haben, Tiere für einen längeren Zeitraum aufzunehmen, aber dennoch Pflegefamilie werden möchten. Diese Familien dürfen nur ein einziges Tier oder eine Gruppe von Tieren mit derselben Herkunft (Wurf) aufnehmen. Idealerweise halten sie keine weiteren Tiere derselben Art.
3 - GESUNDHEITSPROTOKOLL UND HYGIENEREGELN, DIE VON DEN PFLEGEFAMILIEN EINGEHALTEN WERDEN MÜSSEN
3.1- Verantwortlich für Operationen
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Die Person, die in ihrem Namen einen Pflegefamilienvertrag unterzeichnet, ist dafür verantwortlich, dass das von der Organisation bereitgestellte Gesundheitsprotokoll in ihrer Wohnung ordnungsgemäß eingehalten und umgesetzt wird.
Sie ist verantwortlich für die Reinigung und Desinfektion der Geräte, die für und von dem Tier verwendet werden, sowie der Einrichtungen und Räume, die dem Tier in seiner Wohnung zur Verfügung gestellt werden.
Sie muss dafür sorgen, dass das Gesundheitsprotokoll auch eingehalten wird, wenn ein anderes Haushaltsmitglied sich an der Instandhaltung und Pflege des aufgenommenen Tieres beteiligt.
3.2- Reinigungs- und Desinfektionsplan für die Wohnung und Materialien
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Die Maßnahmen der Reinigung und Desinfektion sind wichtig und ergänzen sich vor allem. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass beide Schritte in angemessenen Abständen durchgeführt werden.
Reinigung: Unerlässlicher Schritt vor der Desinfektion, da die meisten Desinfektionsmittel durch die Anwesenheit organischer Stoffe (Urin, Stuhl, Erde usw.) inaktiviert werden. Jede Oberfläche muss daher vor der Desinfektion gereinigt werden.
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Desinfektion: Ein Schritt zur Begrenzung von Infektionen und Krankheitsübertragungen, die durch Bakterien, Hefepilze, Pilze und Viren verursacht werden. Desinfektionsmittel (Bakterizid, Bakteriostatikum, Virulizid und Antimykotikum) haben nur eine geringe Remanenz.
Ihre Wirkung ist daher auf die zum Zeitpunkt des Eingriffs vorhandenen Mikroorganismen beschränkt. Die Desinfektion muss daher regelmäßig erneuert werden.
Verwendete Ausrüstungen und Produkte
Ausstattung
Reinigungsmittel und
Desinfektionsmittel
Verwendung/Vorsorge
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Eimer
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Schrubber
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Kleine Bürste
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Raclette
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Sprühgerät
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Fußbad
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Handschuhe für den einmaligen Gebrauch
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Tücher
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Mopp
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Staubsauger
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Bodenreiniger
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Bleichmittel
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Desinfektionsspray
Gemäß der eingetragenen Gebrauchsanweisung
auf der Verpackung des verwendeten Produkts.
Vorgehensweise
Das Reinigungs- und Desinfektionsprotokoll bezieht sich auf die Räume, zu denen das Tier in der Wohnung der Gastfamilie Zugang hat, auf die von der Gastfamilie verwendeten Materialien und auf die Geräte, die das Tier täglich benutzt.
Die Tiere sollten während des folgenden Reinigungs- und Desinfektionsprotokolls isoliert werden :
- Verwendung von Handschuhen und angemessener Kleidung
- Oberflächen reinigen und desinfizieren
- Reinigen und desinfizieren Sie die Möbel und Geräte, die das Tier benutzt (Hundehütte, Korb, Käfige,
Plattformen, Futternäpfe, Katzenstreu, Spielzeug usw.).
- Wenn Sie Sprays verwenden, lüften Sie den Raum nach dem Protokoll und bevor Sie das Tier wieder hineinbringen.
Häufigkeit der Operationen
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Bei gesundheitlicher Isolation :
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Eine erste Reinigung und Desinfektion sollte durchgeführt werden, bevor das Tier in den Raum kommt, in dem er seine Quarantänezeit verbringen wird.
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Sobald die Isolationszeit abgelaufen ist und vom Tierarzt bestätigt wurde, müssen der Quarantäneraum und alle Räume, in die das Tier Zugang hat, gereinigt und desinfiziert werden.
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Das Reinigungs- und Desinfektionsprotokoll muss jeden Tag durchgeführt werden.
Bei Quarantäne (außer gesundheitlicher Isolation und ansteckender Situation) :
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Eine erste Reinigung muss vor der Ankunft des Tieres durchgeführt werden.
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Das Reinigungs- und Desinfektionsprotokoll sollte alle zwei Tage und nach der Abreise vom Tier erfolgen.
Protokoll, das bei einem gesundheitlichen Ereignis zu befolgen ist
Die Pflegefamilie muss den Verein über die Situation informieren und mit ihm abklären, ob eine Beratung beim Tierarzt erforderlich ist.
Je nach Gesundheitssituation muss die Plegefamilie ein spezielles Protokoll anpassen oder umsetzen :
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Verwendung geeigneter Ausrüstung und Schutzkleidung, um das Risiko von Übertragungen zu vermeiden.
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Das betroffene Tier muss in Gesundheitsisolation gebracht werden und die vom Tierarzt empfohlene angemessene Pflege erhalten. Die Dauer der Isolation wird je nach Situation vom Tierarzt festgelegt.
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Das Reinigungs- und Desinfektionsprotokoll sollte je nach Situation in der Häufigkeit intensiviert werden und es können Vereinbarungen mit dem Verein und dem Tierarzt getroffen werden.
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Die Pflegefamilie sollte aufmerksam sein und auf andere Tiere im Haushalt oder Familienmitglieder achten.
im Fall oder wenn es sich um eine auf den Menschen übertragbare Krankheit handelt, um das Risiko einer Zoonose zu vermeiden.
Bekämpfung von externen Parasiten in der Umgebung (Flöhe/Zecken/Utter...)
Der externe Parasitenstatus muss bei jeder Ankunft eines Tieres in der Organisation überprüft werden, die bei Bedarf eine geeignete Behandlung einleitet.
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Wenn während der Unterbringung des Tieres bei der Pflegefamilie Parasiten festgestellt werden, muss die Pflegefamilie den Verein darüber informieren und die Tiere dann erneut entwurmen ggf. auch die Räume.
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In jedem Fall verpflichtet sich die Pflegefamilie, die in Teil 4. dieser Verordnung genannten Bestimmungen über die Gesundheitsüberwachung der in ihrer Obhut befindlichen Tiere einzuhalten.
Das Protokoll zur Reinigung und Desinfektion des Hauses und der Geräte kann mithilfe einer speziellen Behandlung intensiviert werden: [X] ?
3.3- Besuche bei der Pflegefamilie
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Bei jedem Besuch von Vereinsmitgliedern oder potenziellen Adoptiveltern in ihrer Wohnung muss die Pflegefamilie dafür sorgen, dass diese vor ihrer Ankunft gereinigt und nach ihrer Abreise desinfiziert wird.
Bei jeder Ankunft in der Wohnung der Gastfamilie werden die Personen aufgefordert, sich die Hände zu waschen, und zwar mit Seife oder antiseptischem Gel. Die Pflegefamilie trifft die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen, um das Risiko von Kreuzkontaminationen zu verringern.
Besuche von potenziellen Adoptanten sind verboten, wenn sich das betreffende Tier in Ankunftsquarantäne oder in
Gesundheitsisolierung.
Wenn ein Besuch für ein Tier anberaumt wird und sich bereits ein oder mehrere andere Tiere in Quarantäne oder Isolation bei der Gastfamilie befinden, muss die Gastfamilie dafür sorgen, dass kein Besucher mit den isolierten Tieren in Kontakt kommt.
3.4- Transportmittel Leinen
Ebenso wie die Mitglieder des Vereins müssen auch die Gastfamilien sicherstellen, dass sie das gleiche Gesundheitsprotokoll einhalten, wenn sie ihr persönliches Fahrzeug und Leinen/Geschirre verwenden, um ein Tier des Vereins zu transportieren.
4 - VERFAHREN ZUR WARTUNG UND PFLEGE VON TIEREN
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Jedes Tier muss täglich sorgfältig und angemessen gepflegt werden, um seine gute körperliche Gesundheit und sein gutes Verhalten zu gewährleisten.
4.1- Tägliche Pflege
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Trockenfutter zur freien Verfügung, Pastete einmal pro Tag. Frisches Wasser, das jeden Tag gewechselt wird, steht zur Verfügung. Der Verein stellt Empfangsmaterial zur Verfügung: Kratzbaum, Körbe, Decken, Futternäpfe, Transportkäfige, Katzentoiletten, Spielzeug etc.
4.2- Überwachung Gesundheit
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Die Gastfamilie muss den Gesundheitszustand des Tieres überwachen und jede Veränderung des Gesundheitszustandes melden an den Verein, um gegebenenfalls einen Tierarzt zu Rate zu ziehen. Alle gesundheitlichen Informationen müssen der Organisation mitgeteilt werden, damit sie in das Register für die Gesundheitsüberwachung und die Gesundheit der Tiere eingetragen werden können.
Die Gastfamilien werden gebeten, tägliche körperliche (Streicheln und sanfter Umgang) und visuelle Selbstkontrollen der ihnen anvertrauten Tiere durchzuführen, um den Zustand der Augen und Ohren, das Fell, das Maul, ihre Fortbewegung und Motorik, ihr Verhalten, ihren Appetit usw. zu überprüfen.
Die Gastfamilie muss sich bei Krankheit des Tieres minutiös an das Pflegeblatt des Tieres halten.
Gesundheitsüberwachung bei Biss- oder Kratzwunden: Jedes Tier, das gebissen oder gekratzt hat, muss gemeldet und während eines bestimmten Zeitraums einer besonderen Gesundheitsüberwachung unterzogen werden. Während dieses Zeitraums wird das Tier drei Gesundheitskontrollen unterzogen und darf nicht zur Adoption angeboten werden.
4.3 -Prophylaxe
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Der Verein kann die Gastfamilien bitten, die Tiere zur Beratung mitzubringen, um die ordnungsgemäße Überwachung der Gesundheitsmaßnahmen des Tieres und die Umsetzung des Gesundheitsaktionsplans zu gewährleisten.
Impfung
Die Tiere werden systematisch geimpft.
Arten:
Impfstoff
Katzen
Hunde
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Impfstoff:
Typhus-Katzenschnupfen -Impfstoff (oder Typhus-Katzenschnupfen -Tollwut / Leukose / Typhus-Katzenschnupfen -Leukose-Tollwut)
CHP-Impfstoff (oder CHPPIL / CHPPILR / Parvovirose / Tollwut / Zwingerhusten)
Externes und internes Schädlingsbekämpfungsmittel
Die Parasitenbehandlung wird in Absprache mit dem Tierarzt und der Organisation festgelegt.
Arten
Medikament
Dosierung
Katzen
Hunde
Bravecto
Broadline oder Stronghold
Alle drei Monate
Jeden Monat
4.4 - Der Verein kann die Sterilisation der aufgenommenen Katzen und Hunde durchführen
Um eine unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern, dürfen nicht sterilisierte, pubertierende Tiere nicht vermittelt werden.
in einer Pflegefamilie, die ein unkastriertes Tier derselben Art hält.
5.5 - Protokoll im Falle des Todes eines Tieres
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Die Gastfamilie muss das Tier zum Tierarzt bringen, damit der Leichnam zur Einäscherung abgeholt werden kann.
5- BETREUUNG DES TIERARZTES GESUNDHEIT
Die Leiterin des Vereins organisiert einmal im Jahr eine Beratung mit ihrem Gesundheitstierarzt, um eine Bestandsaufnahme des Gesundheitsmanagements ihrer Aktivität vorzunehmen und eventuell ihre Gesundheitsvorschriften zu aktualisieren.
Der Gesundheitstierarzt ist unverzüglich über jede anormale oder wiederholte Sterblichkeit der aufgenommenen Tiere zu informieren.
Ein Protokoll dieser Konsultation wird in das Register der gesundheitlichen und gesundheitlichen Überwachung der Schüler eingetragen.
Tiere des Vereins.